Pressemitteilung zur konstanten Diskriminierung und Verfolgung von Sufis, Baha'i und weiterer religiöser Gruppen in Iran

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel MdB, äußert sich anlässlich der bevorstehenden Amtseinführung des neuen iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi Anfang August 2021 zur Diskriminierung und Verfolgung der Sufis, der Baha’i und weiterer Minderheiten in Iran.

PRESSEMITTEILUNG

Anlässlich der bevorstehenden Amtseinführung des neuen iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi Anfang August 2021

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel MdB, zur Diskriminierung und Verfolgung der Sufis, der Baha’i und weiterer Minderheiten in Iran:

„Die systematische Verfolgung und Diskriminierung religiöser Minderheiten in Iran ist inakzeptabel. Ich fordere die neue Regierung unter Präsident Ebrahim Raisi dazu auf, das Recht auf freie Religionsausübung aller Iraner zu achten und zu schützen. Auch muss die internationale Gemeinschaft in den Verhandlungen zu einer möglichen Rückkehr zum Nuklearabkommen die Einhaltung der Menschenrechte einfordern.“

Der Alltag vieler religiöser Minderheiten in Iran ist geprägt von staatlicher Diskriminierung. Nur der Islam, das Christentum, das Judentum und der Zoroastrismus werden als Religionen anerkannt. Religiöse Minderheiten wie die Baha’i oder die Anhänger sufistischer Orden werden als „Abtrünnige“ diffamiert und sind rechtlicher und sozialer Benachteiligung sowie Verfolgung ausgesetzt. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass ein neues Gesetz, dass die „Beleidigung anerkannter iranischer Religionen und Ethnizitäten“ unter Strafe stellt, zur weiteren Unterdrückung religiöser Minderheiten missbraucht werde.

Der iranische Staat legitimiert die Diskriminierung der Baha’i durch eine gezielte Desinformations- und Hetzkampagne auf Medienplattformen. Auch bleiben Rechtsverstöße und Gewalttaten gegenüber Baha’i, wie der Vandalismus an religiösen Einrichtungen, immer wieder straffrei. Die staatliche Verfolgung wird juristisch legitimiert. Dies zeigt sich am Beispiel der Vertreibung und Enteignung der Baha’i im nordiranischen Dorf Ivel. Der Landraub wurde per Gericht für rechtens erklärt. Darüber hinaus weisen Menschenrechts-organisationen immer wieder darauf hin, dass die Baha’i zunehmend staatlicher Überwachung unterworfen werden sollen. Schulkinder sollen identifiziert und zum Islam konvertiert werden. Auch wird der systematische Ausschluss der Baha’i von höherer Bildung fortgesetzt.

Zur Verletzung der Religionsfreiheit gehört auch der staatliche Versuch, religiöse Gemeinschaften zu kontrollieren. Nach dem Tod des spirituellen Oberhauptes des sufistischen Gonabadi-Ordens hat die iranische Regierung einen Nachfolger bestimmt, um politischen Einfluss auf die Gemeinschaft insbesondere zu Zeiten der Wahlen zu nehmen. Die Mitglieder des größten iranischen Sufi-Ordens sehen dies als staatliche Unterwanderung ihrer Glaubensgemeinschaft an.

Das iranische Strafrecht deckt die staatliche Verfolgung religiöser Minderheiten. Unter dem Vorwand, die nationale Sicherheit zu schützen, werden Baha’i, Sufis und weitere religiöse Minderheiten wie Mitglieder christlicher Hauskirchen von den Behörden festgenommen und langjährig inhaftiert.Missionierung und Konversion vom Islam zu einer anderen Religion werden mit hohen Strafen - bis hin zur Todesstrafe - geahndet.

Markus Grübel MdB, Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit

 

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