Das Wagnis wählen um der Freiheit willen

Karamat.eu - Beitrag von Klaus Hamburger zum Karamat-Symposium "Recht und Liebe" Ende September 2018 in Potsdam.

Klaus Hamburger

Karamat.eu - Klaus Hamburger, geboren 1953, arbeitet als katholischer Justizseelsorger an einer Schnittstelle zwischen Staat und Kirche. Er engagiert sich für eine durchdachte Verständigung zwischen Christen und Muslimen. Der Theologe und Autor studierte in Lyon und Straßburg und war lange im internationalen Zentrum Taizé (Burgund) tätig.

Verfassungsrecht und Liebesgebot

Beitrag von Klaus Hamburger, 28.09.2018, Potsdam (überarbeitet) 

"Ein Theorem, das von Fehlentwicklungen in der deutschen Geschichte und vom Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland in seiner derzeitigen Verfassung her zu lesen ist, bekommt auf dem Hintergrund der zunehmenden Auffächerung religiöser und weltanschaulicher Kräfte in der Gesellschaft neues Gewicht. Nach ihm lebt der Staat von Voraussetzungen, die er selber nicht bereitstellen kann. Ernst-Wolfgang Böckenförde, deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler sowie Rechtsphilosoph und Richter des Bundesverfassungsgerichts stellte es Mitte der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts auf und erläuterte es später: 

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ (Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60)

Dieser Gedankengang findet sich im Wesentlichen schon bei Aristoteles, nämlich dass ein Staat sich auf die Tugend seiner Bürger stützt, und diese auf deren vernünftigen Einsichten, Erfahrungen und Umgangsformen beruht. Man kann sich auch auf die Volksweisheit beziehen, nach der jedes Volk die Regierung hat, die es verdient. Daher erscheint neben der politischen die menschliche, innere Bildung als wesentliche Aufgabe zur Bedingung und Ermöglichung freiheitlicher staatlicher Ordnung. Für die religiöse oder Seelen-Bildung hält der Erfurter Soziologe Hartmut Rosa fest: „Politische Öffentlichkeit funktioniert nur auf Basis einer im weiteren Sinne religiösen Grundhaltung.“ 

In der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft kommt die republikanische Perspektive zum Tragen, in der die Bürgerinnen und Bürger sich gemeinsam den Spielraum und die Spielregeln vorgeben, nach denen die Gesellschaft gebildet werden soll. Dazu braucht es zugängliche, lebenserfüllende  Quellen, aus denen sie schöpfen können. Es geht freilich nicht um eine Art Gottesstaat welcher Prägung auch immer, der Staat und das „Heil“ sind nicht eins. Der Staat kann es nicht mit seiner Ordnung mitliefern. Es wird gerade vorausgesetzt, dass Staat und sinnstiftende Instanzen getrennt sind, fruchtbringend, ergiebig zum Wohl der Bürger, nicht steril. Der Sinn des Staates kommt nicht aus ihm, die Sinngebung geschieht nicht in seinem Namen, sondern stammt von einem Gegenüber. 

Dieses muss, ja sollte nicht einmal eine einzige Konfession, Religion oder Weltanschauung sein. Alle gesellschaftlichen Kräfte sollen dazu beitragen, soweit sie sich auf den Grund der Ordnung einer solchen Gesellschaft, ihrer Verfassung stellen und die wesentlichen Werte achten, ohne die eine solche Gesellschaft nicht bestehen kann, weil sie deren Zusammenhalt gewährleisten. Deutscher Staatsbürger und zugleich Angehöriger einer von mehreren religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften zu sein, wird in einer so verfassten Republik weder den Einzelnen noch die Gesellschaft spalten. Denn die Freiheitlichkeit des Staates korrespondiert mit einer nicht bevormundeten Religionsausübung bzw. einer eigenständigen Suche der Einzelnen wie von Gruppierungen nach Sinn und Orientierung. Dies gilt für religiös geprägte Kräfte, wie Christen und Muslime, und ebenso wie für Menschen, die dazu aus anderen, auch nichtreligiösen Quellen schöpfen. 

Auf welche Weise sie diesen wesentlichen Werten der staatlichen Verfassung eine Bedeutung geben, liegt bei ihnen. Es kann und wird auf verschiedene Weise geschehen, je nachdem was sich in ihren Texten und Traditionen für den Beitrag zu einem solchen Gemeinwesen Geeignetes findet. Es sind unterschiedliche Akzentsetzungen denkbar, aber keine, die gegen grundlegende Werte wie die Menschenwürde verstoßen oder gegen Vorkehrungen für den Erhalt einer freiheitlichen Demokratie wie u. a. die Teilung staatlicher Gewalt.  

Diktate sind dabei von Staats wegen ausgeschlossen, und somit auch der Weg in eine Diktatur. Die Bürger können nicht unter Aufgabe der Freiheitlichkeit zu ihrem Glück gezwungen werden. Sie haben die Wahl und sollen wählen, sollen wählerisch sein und es auch bleiben. Es gibt solange nichts zu diktieren, wie der Sinn einer solchen Gesellschaft und der Geschmack an ihr im freien Spiel der sinnstiftenden Kräfte sich bemerkbar machen. Auch Religionsgemeinschaften haben bei ihrem Wettbewerb um ein sinnerfülltes statt sinnentleertes Gemeinwesen dafür Sorge zu tragen, dass demokratisch legitime Gegnerschaft nicht in totalitäre Feindseligkeit umkippt, auch nicht unter dem Vorwand einer von einer einzelnen Gemeinschaft behaupteten unumstößlichen religiösen oder weltanschaulichen Binnen-Logik. 

Anders gesagt: Man muss einen Grund (in der Bedeutung von Raison wie von Fundament) haben, eine so verfasste Gesellschaft zu wollen. Diese Frage hat sich jeder zu stellen, der in Deutschland Fuß fassen will oder Fuß gefasst hat. Sie ist gerade auch eine Anfrage an das religiöse Erbe des Einzelnen, an den Sinn, den er seinem Leben gibt. Er braucht einen hinreichenden Grund, die gesellschaftliche Lebensform zu unterstützen, die hier mühsam aufgebaut wurde und immer wieder gestärkt sein will. Andernfalls muss er überlegen, ob er hier, in der Freiheitlichkeit, nicht ins Schwimmen kommt und dafür anfällig wird, sich mit Leuten zu verbünden, die seine Schwäche für zweifelhafte Zwecke ausnützen. Dasselbe trifft auf Einheimische zu, die ihrerseits mit der Freiheitlichkeit nicht umgehen können. Sie haben keinen Grund, sich Neuankömmlingen überlegen zu fühlen. 

Was lässt sich über so einen Staat sagen? 

Zunächst stellt sich die Frage nach der Begründung, die die staatliche Herrschaft haben soll. Ihre Legitimität wird in einer Demokratie nicht transzendentfundiert, sie leitet sich vielmehr vom Willen, von der Entscheidung des Volkes her. Dieses gibt Teile der Souveränität bzw. Staatsgewalt an Staatsoberhäupter und Parlamente ab, im Gegensatz zu einem Absolutismus, der seinen Bürgern einer vorgegebenen Herrschaft gegenüber Ergebenheit aufzwingen kann. Der Staat steht nicht über, sondern in der Gesellschaft. Er beruht nicht auf einer verordneten, sondern einer stets hinterfragbaren Autorität, einer periodisch frei und geheim gewählten Regierung. Die Macht soll zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft gleichberechtigt ausgehandelt werden.

Der Staat ist somit auf das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung angewiesen, macht sich von dieser abhängig, von ihrer Beschaffenheit, ihrer Güte. Was macht diese Güte aus? 2010 präzisiert Böckenförde: „Vom Staat her gedacht, braucht die freiheitliche Ordnung ein verbindendes Ethos, eine Art „Gemeinsinn“ bei denen, die in diesem Staat leben. Die Frage ist dann: Woraus speist sich dieses Ethos, das vom Staat weder erzwungen noch hoheitlich durchgesetzt werden kann? Man kann sagen: zunächst von der gelebten Kultur. Aber was sind die Faktoren und Elemente dieser Kultur? Da sind wir dann in der Tat bei Quellen wie Christentum, Aufklärung und Humanismus.“ 

Mit seiner „fördernden Neutralität“ läuft der Staat freilich Gefahr, dass Teile von Religionsgemeinschaften seine freiwillige Angewiesenheit auf ihren Beitrag dazu verwenden, bewusst oder unbewusst an der Beseitigung seiner Freiheitlichkeit zu arbeiten. Sie fungieren nicht mehr als konstruktive Kritiker unter anderen, sondern verfolgen das Ziel, sich des Staates zu bemächtigen, mit dem Sendungsbewusstsein, dass das von der Räson ihres Glaubens her möglich bzw. sogar geboten ist, weil beseitigt gehört, was mit der Logik ihrer Dogmen nicht zu vereinbaren ist. 

Die Freiheitlichkeit kann nur in einem Rechtsstaat Bestand haben, der der möglichen Willkür einzelner Gruppierungen in der Bevölkerung wie den Regierenden Grenzen setzt, weil er niemand dazu berechtigt, sich über Recht und Gesetz stellen. Auch dazu wurden seine Vertreter frei und geheim gewählt. So wehrt der Staat der Abschaffung der Demokratie nach innen. Dies führt zu einer weiteren Frage, nämlich wie es möglich ist, gemeinsam eine Staatsform zu schützen ohne die Freiheit der Bürger einzuschränken. Einen Staatsschutz nicht-freiheitlicher Form im Namen und Rahmen einer einzigen weltanschaulichen Vorgabe, kennt man, aus DDR-Zeiten beispielsweise. 

Böckenförde macht auf das Paradoxon aufmerksam, dass der Staat bei dem Versuch, die Demokratie mit „den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots“ zu verteidigen, selbst zur Diktatur werden könnte, weil er sich damit über das „Volk als Souverän“ stellen würde. Er kann also säkular gegen die vorgehen, die diese Unabhängigkeit des Volkes einschränken oder abschaffen, es durch religiös oder anders motivierte Gewalt, Terror, Hetze oder Vereinnahmung gleichschalten wollen. Er kann die Lebenseinstellung seiner Bürger indes selbst nicht durch Zwang beeinflussen. 

Dazu liefert ein anderer katholischer Verfassungsrechtler und ehemaliger Verfassungsrichter, Paul Kirchhof, ein Beispiel. „Dieses Angewiesen-Sein des freiheitlichen Staates auf die Annahme eines Freiheitsangebots durch den Einzelnen gilt auch für die Freiheit von Ehe und Familie. Der Staat baut darauf, dass wir auch in Zukunft viele Kinder haben, die diesen Kulturstaat tragen, dieses Wirtschaftssystem am Leben halten, diese Demokratie mit Inhalt und Gedanken füllen.“ Aber: „Noch gibt der freiheitliche Staat die Entscheidung für oder gegen die Ehe und die Familie selbstverständlich in die Hand der Berechtigten.“

Es handelt sich also um einen Staat, der um der Freiheitlichkeit willen sich selbst bescheidend ein Wagnis eingeht, weil er für ihn unwägbare Entwicklungen und Entscheidungen weitgehend der Bevölkerung überlassen muss. Er kann damit freilich umgekehrt auch kein politischer Arm religiöser Interessen werden. Noch weniger wird er sich durch eine andere staatliche Form ersetzen lassen, zum Beispiel eine Art wie immer geartete Herrschaft von Gottes Gnaden, in der unter anderem die Gewaltenteilung eingeschränkt oder aufgehoben wird. Der Staat kann für Nachjustierungen offen gehalten werden, aber nicht für einen Abbau seiner Verfassung, seines Grundgesetzes.

Ein solcher Staat ist geradezu für eine Gesellschaft gemacht, die sich immer wieder verändert. Ein starres Gesellschaftsgefüge würde ihn in dieser Form, mit einem solchen Spielraum nicht benötigen. Ein Deutschland, das sich nicht verändert, gibt es nicht und hat es noch nie gegeben. Während der Besatzung nach dem letzten Krieg sorgten die Amerikaner dafür, dass demokratisches Denken in der Bevölkerung ihrer Einflusszone die Prägungen totalitärer Erziehung tragfähig abgelöst hat. Danach haben sich Land und Sprache verändert durch vielfältige kulturelle Einfuhren und die weltweiten Revolten, für die das Jahr 1968 steht. Es käme niemand ernsthaft auf die Idee, diese Einflüsse und die vielen anderen zurückzudrehen. Heute sind es die interkontinentalen Wanderungsbewegungen, die den Stillstand verhindern. 

Mit kurzsichtigen, leichtsinnigen Lösungen ist dieser Staat nicht zu machen. Die also, die ihre Identität darin finden und festigen wollen, dass sie andere Identitäten ausschließen, also die Identitären, unter ihnen auch Christen, erkennen sich gegenseitig zwar auf ihrem Niveau, landes- wie europaweit. Ihre Allianz hebt aber nicht das Gewaltpotential auf, das zum Ausbruch kommt, wenn sie einander einmal wie unter den Bedingungen des 19. und 20. Jahrhunderts als Bedrohung wahrnehmen. Die Einladung von Populisten, nach innen wie nach außen wieder auf die Stimme der vermeintlich Starken und Gefestigten zu setzen zuungunsten der Vielfalt, zu der auch die Stimmen der Schwachen gehören, verschärft die Lage.  

Dagegen steht ein Staat, der darauf setzt, dass die Gesellschaft in der Vielfalt, aneinander, mit den jeweils anderen wachsen kann. Offene Öffentlichkeit, freiheitliche Demokratie gelingen, wo unterschiedliche Menschen sich auf Gegenseitigkeit voneinander berühren lassen und dabei ein Gefühl füreinander entwickeln. Dies erfordert die Bereitschaft zuzulassen, dass der Andere die Gesamtheit weiterbringt, weil er sie bereichert oder ergänzt. „Gesellschaften, die sich nicht verändern wollen, die nur den Status quo erhalten wollen, sind leblose, resonanztaube Gesellschaften“, so der Jenaer Soziologe Hartmut Rosa. Populistische und identitäre Bewegungen seien entsprechend das Resultat eben jener Krisenerfahrung, „dass die politische Öffentlichkeit nicht mehr als Resonanzraum der vielfältigen Stimmen funktioniert“.

Diesen Raum kann der Staat nicht von sich aus füllen. Dazu ist er auf jede geeignete Quelle angewiesen. Bei der Erwähnung des Christentums unter möglichen religiösen und kulturellen Voraussetzungen für solche Gestaltung des Staates fügte Böckenförde seinem Diktum hinzu, ohne es näher auszuführen: „Aber nicht automatisch bei jeder Religion.“ Jede vorfindliche Religionsgemeinschaft ist indes angefragt, ob und wie sie zu einem derart verfassten staatlichen Gebilde etwas beitragen, wie sie die Gesellschaft, in der sie sich betätigt und weiter ausformt, in diesem Sinn bereichern und mittragen kann. Das kann man den religiösen Gemeinschaften nicht von vorneherein absprechen, wie das laizistische Kräfte zum Beispiel in der französischen Gesellschaft tun, aber wohl auch keiner „automatisch“ zubilligen.

Sollen sich Religionsgemeinschaften überhaupt in dieser Weise für ein Gemeinwesen öffnen?

Religionen und auch Weltanschauungen können leisten, was der Staat nicht ausführen kann. Dies gilt unabhängig von ihrem Status im öffentlichen Recht. Die Religionsgemeinschaften fördern durch ihren Einsatz Seelenkräfte, während ein Staat die Seelen nicht für sich in Anspruch zu nehmen hat. Letzteres führt zu verheerenden Folgen, wie die Geschichte zeigt. Kirchen beispielsweise sollten für Freiräume stehen, in denen man die Seele nicht nur „baumeln lassen“, sondern so nähren und ausstatten kann, wie es in der grundlegenden, volkskirchlichen Seelsorge vorgesehen ist. Das kann ein Staat, auch ein Sozialstaat, nicht leisten, er würde seinen Bürgern etwas aufoktroyieren, im schlimmsten Fall ihre Seele, ihr Gewissen vergewaltigen, wollte er den „richtigen“ Weg weisen. 

Der Staat kann nur den Freiraum dafür offen halten, ihn aber nicht selbst besetzen und beackern. Er hat diese freien Kräfte, also zum Beispiel die Kirchen, auch nicht strategisch zu vereinnahmen. Die Religionsgemeinschaften haben somit die Berechtigung, ihr Leben in der Öffentlichkeit zu führen, am freien Spiel der gesellschaftlichen Kräfte teilzunehmen, anstatt es jeweils abgesondert, lediglich unter ihresgleichen zu pflegen. Die Chance liegt darin, dass sie, auf uneigennützige Weise und dem Ganzen verpflichtet, ihre Glaubensüberzeugung ausstrahlen können. Gäben sie diese nur unter ihren Anhängern weiter, würden sie steril, undurchschaubar und damit unbedeutend für die Gestaltung der Gesellschaft.  

Etwas Schlimmeres kann einer Gemeinschaft, die einen eigenen Auftrag spürt, nicht passieren. Würde sie sich diesem verweigern, könnte sie ihr Potential nicht ausschöpfen, würde sie an dem Auftrag vorbeigehen, in Kultur, Politik und Wirtschaft nicht mehr zum Tragen kommen. Ihre Überzeugungen wären als Kriterium für das Geschehen auf diesen Gebieten nicht mehr vermittelbar, sie selber hätte das Anrecht aufgegeben, sich kritisch, ablehnend oder zustimmend, zu sich abzeichnenden Entwicklungen zu Wort zu melden. Auf für die Gesellschaft unheilvolle Tendenzen kann nur eine Gemeinschaft hinweisen, der es glaubwürdig um mehr als das persönliche und gemeinschaftliche Seelenheil der sich in ihr Versammelnden geht.  

Das Bewusstsein, dass man sich in die Gesellschaft einzubringen hat, war stets vorhanden. 1914 beispielsweise, in einem ganz anderen Zusammenhang, lag vielen Katholiken in Deutschland (und Europa) daran, sich in der Öffentlichkeit einzubringen, nämlich die Gelegenheit wahrzunehmen, ihre Aufgeschlossenheit für den Staat durch ihre Teilnahme am Krieg unter Beweis zu stellen. Im Feld waren alle Deutschen gleich, gab es für die Gesellschaft keine Bürger verschiedener Wertigkeit. Die Katholiken waren, nach dem Kulturkampf, der sie deklassiert hatte, mit Begeisterung in den Krieg gezogen, weil sie unterschiedslos, als Staatsbürger unter anderen, beteiligt waren. Freilich krankte dieser Versuch daran, dass die kriegerische nationalstaatlich-gesellschaftliche Aktion auch religiös gesehen nicht tragbar war und dass die Katholiken dabei militant in eigener Sache handelten, nämlich einem Nachholbedarf im Wettbewerb um ihren Platz in der Gesellschaft. 

Die Frage stellt sich heute anders. Es geht nicht um eine geschlossene, uniformierte Gesellschaft, sondern um eine offene, uneinheitliche. Und es geht dementsprechend nicht um ein Vorgehen zugunsten der eigenen Befindlichkeit, sondern um der ungeteilten, unteilbaren freiheitlichen Gesellschaft willen. Da lässt sich weiter fragen, in welchem Maße eine solche Öffnung dafür für eine Religionsgemeinschaft möglich und nötig ist, und ob nicht die Gefahr besteht, dass sie sich selber in dieser Offenheit verliert. Es kann nicht darum gehen, wie manche befürchten, dass Religionsgemeinschaften ihre Botschaft aufweichen oder instrumentalisieren lassen.

Welche inneren Veränderungsprozesse kann das Bewusstsein dieser Aufgabe, die über den Binnenbereich hinausweist, einer Religionsgemeinschaft abverlangen? Auf jeden Fall die Erkenntnis, dass sie nicht einfach nur für sich da ist, sondern für ein Gebilde, das umfassender ist als sie selber. Da klingt das bekannte Wort, das Paulus geschrieben hat, sehr stimmig: Die Christen haben auf die Träger der staatlichen Macht einzugehen (vgl. Römer 13,1), und das wäre, auf heute übertragen, die Bevölkerung, die die Regierung wählt und nicht nur die gewählten Repräsentanten mit ihren politischen Formationen.

Den Kontext, in dem er 1964 der eingangs zitierte Satz formuliert hat, beschreibt Böckenförde im Nachhinein so: „Ich versuchte damals vor allem den Katholiken die Entstehung des säkularisierten, das heißt weltlichen, also nicht mehr religiösen Staates zu erklären und ihre Skepsis ihm gegenüber abzubauen. Das war also noch vor 1965, als am Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils die katholische Kirche erstmals die Religionsfreiheit voll anerkannte. In diese Skepsis hinein forderte ich die Katholiken auf, diesen Staat zu akzeptieren und sich in ihn einzubringen, unter anderem mit dem Argument, dass der Staat auf ihre ethische Prägekraft angewiesen ist.“ Er hat ihn somit zunächst einmal für seine eigenen Leute formuliert. 

Böckenförde baute auf der damals jüngsten Errungenschaft seiner Kirche auf, der Gewährung der  Religionsfreiheit (Konstitution „Nostra Aetate“). Es wird damit gerechnet, dass es in ein und demselben Lebensraum verschiedene Konfessionen und Religionen gibt. Damit ist nicht anzustreben, dass der Staat durch eine Religionsgemeinschaft beeinflusst bzw. beherrscht oder mit ihr gleichgesetzt wird, oder sie umgekehrt privilegiert. Vielmehr sollen sich, aus heutiger Sicht gesagt, alle verfügbaren religiösen Kräfte in ihn und damit in die Gesamtgesellschaft einbringen.  

Böckenförde war im Übrigen selbst entschlossen, als Bundesverfassungsrichter katholischen Bekenntnisses nicht grundsätzlich die Position der Katholiken vor anderen zu begünstigen. Dies hielt er für unredlich. Er sah sich für alle im Amt, ohne seine Herkunft zu verleugnen. Es ist sehr interessant, dass dieser Aspekt in Deutschland nicht von einem Theologen, sondern einem Verfassungsrechtler ins Spiel gebracht wurde. Er ist heute, angesichts des durch schmal angelegte Erneuerungsbemühungen bzw. Missionsanstrengungen nicht zu behebenden Bedeutungsverlustes der Kirche in der Breite der deutschen Bevölkerung, unverändert aktuell. 

Wer nur für die eigene Gemeinschaft eintreten will, zielt darauf ab, die gesellschaftliche Welt auf die eigene Anschauung einzuschwören. Dies greift zu kurz, für den Einzelnen wie für eine Religionsgemeinschaft als Ganze. Dazu bedarf sie eines entsprechenden geistigen Gehalts und der Fähigkeit, sich der Öffentlichkeit angemessen zu stellen. Die Kirchen haben dabei einen Ruf zu gewinnen, aber auch zu verlieren. Sie können nicht an der Frage vorbei bestehen, wie Menschen, die sich in einer offenen Gesellschaft zu bewähren haben, sich in ihnen versammeln, an ihnen teilnehmen und teilhaben wollen. Angesichts der Schlagzeilen, die die Kirche heute vorwiegend macht, ist diese Frage weit brisanter als in den letzten Nachkriegsjahren.

Der Verfall eines ganzen Kirchentums, der Abbau der volkskirchlichen Substanz verhindert die „Demokratisierung“ des Glaubensgutes (der Begriff wurde in der katholischen liturgischen Erneuerung zu Beginn des letzten Jahrhunderts unbefangen verwendet) im Dienst an der offenen, demokratischen Gesellschaft für unabsehbare Zeit. Wenn dieses Gut der Bevölkerung unzugänglich, nur noch auf einer Art Vereinsebene gepflegt wird, stellt sich eines Tages kaum mehr die Frage nach dem prozentuellen Anteil von Christen, für demokratische Verhältnisse Verantwortung übernehmen können. 

Es scheint also, die Religionsgemeinschaften hätten von sich aus gar keine andere Wahl, als sich um der Gesamtgesellschaft willen zu öffnen. Denn ein identitäres Verhalten ihrerseits würde nur jeweils die Identitären in anderen Gemeinschaften fördern. So werden bereits schiefe Allianzen sichtbar, selbst zwischen extremen „Abendländern“ und auf ein Höchstmaß an Sicherheit und Ordnung bedachten Angehörigen muslimischer Gemeinschaften. Dies lässt sich seit längerem auch am äußersten konservativen Rand der christlichen Konfessionen beobachten. 

Welche Religionsgemeinschaften sind dem Gemeinwesen zumutbar? 

Über ihre Bedeutung für offene Gesellschaften entscheiden die Religionsgemeinschaften letztlich selbst. Welches Bild vom Menschen, von Gott sie aus sich entlassen, ist ihre Angelegenheit. Wer Gott für fähig hält, Schrecken zu verbreiten, wird vor Terror andern gegenüber nicht zurückschrecken. Wer sich auf religiösem Gebiet gängeln lässt, von Autoritäten, die im Namen Gottes auftreten, ist schwerlich in der Lage, fördernder Teil einer freiheitlichen Gesellschaft zu sein. Denn diese ist, was die Religionen anbelangt, auf gottesbewusste, weil als Einzelne selbstbewusste Bürger angewiesen. 

Wer seine Religionsgemeinschaft als Sondergesellschaft begreift, wer sich und ihr die Begegnung mit dem Anderen, auch dem ganz Anderen ersparen will, macht sie zum Tümpel, in den nichts mehr hinein und hinausfließt. Eine Religionsgemeinschaft, die Hierarchien, Macht und Abhängigkeiten erhalten will, die der Freiheitlichkeit und Verantwortung des Einzelnen entgegenstehen, bildet Verhältnisse ab, die keine Vorrausetzungen für einen demokratischen Staat beibringen können. Was eine Glaubensgemeinschaft in der Gesellschaft nicht selber leistet, kann sie redlich auch von anderen Trägern nicht verlangen. Wer Ghettos bildet, liefert freiwillig oder unfreiwillig ein Beispiel für andere, sich ebenso zu verhalten, was in die Gesellschaft Kann-Bruchstellen einzieht. 

Würde sich eine solche Gemeinschaft auf Kosten anderer durchsetzen, wäre das Land über kurz oder lang ein gleichgeschaltetes Ghetto mit geschlossenen Grenzen. Die Versuchung dazu besteht so lange, wie man meint, auf diese Weise die eigenen religiösen oder weltanschaulichen Grundsätze reinzuhalten und zu schützen. Wer die eigenen Aussagen für unumstößlich hinstellt, also als weder zu hinterfragen noch zu überdenken, im Zweifelsfall nicht einmal zu bedenken oder zu besprechen, fühlt sich unweigerlich von Widersachern, nach dem eigenen Verständnis „Ungläubigen“ umringt oder blasphemischen Aktionen ausgesetzt. So schließt man sich aus einer offenen Gesellschaft selber aus. 

Religionsgemeinschaften, die sich nur um den Schutz ihrer Gefüge und Erkenntnisse kümmern, können kein Sauerteig, keine Orientierung in einer pluralen freiheitlichen Gesellschaft werden. Sie erlauben sich selber mehr, als sie anderen zubilligen. Sie können keine Krisen begleiten, weil sie sich selber für krisenfest halten. Sie können nicht auf offene Gesellschaften mit ihrem spezifischen Bedarf an Unterstützung eingehen. Sie beschädigen die Freiheit, die sie selbst für ihre Ausübung benötigen. Ausgrenzender Kampf gesellschaftlicher Kräfte aufgrund von Angst vor eigener Ausgrenzung führt ins Nichts. 

Auf diesem Hintergrund dürfte es zum Kern einer religiösen Überzeugung gehören, sich grundsätzlich als eine Religionsgemeinschaft unter anderen zu verstehen. Der Verzicht auf eine leidlich als Mission getarnte Selbstverteidigung wird eine solche Gemeinschaft eher stärken statt schwächen. Selbst die Vorstellung, dass unter Umständen eine Religion eine andere ablösen kann, wenn deren Substanz und Kräfte zu Ende sind, kann zu einer Dynamisierung des religiösen Beitrags führen. Es ist durchaus angebracht, sich zur Überlegenheit einer Religion über eine andere Gedanken zu machen. Die Frage ist nur, worin diese in einer freiheitlichen Gesellschaft bestehen soll. Die Meinung, die Welt oder auch nur die Religionsausübung verbessern zu können, weil man selber besser ist als andere, mag sich als trügerisch erweisen. 

Erst in der Begegnung mit anderen kommt eine Religionsgemeinschaft weiter, kann sie ihre Grundüberzeugungen voll entfalten, mit Menschen anderer Glaubensrichtung wie auch mit Menschen, die sich zu keinem vorgegebenen Bekenntnis entschließen. So profitiert sie von den offenen gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen sie mit ihnen auf Tuchfühlung gehen kann. Dies ist nicht in allen Gesellschaften selbstverständlich umzusetzen. In Deutschland besteht dazu grundsätzlich die Möglichkeit, weil die Religion nicht aus der Öffentlichkeit verdrängt wird, im Rahmen der positiven Religionsfreiheit beispielsweise auch Moschee-Gemeinden samt den dazugehörigen Bauwerken entstehen können – in Regensburg gleichzeitig mit dem Neubau einer Synagoge.

Religionsgemeinschaften, die sich nur um sich drehen, laufen Gefahr, nach innen wie nach außen zu missbräuchlichen Machtmitteln zu greifen. Sie können sich auf Dauer nur mit Gewalt legitimieren und aufdrängen, sei diese noch so unterschwellig. Sie trocknen von innen her aus. Als ein Gegenbeispiel unter anderen bietet sich das Verhalten des derzeitigen Bischofs von Rom an, der in seiner Kirchengemeinschaft Spielräume öffnen möchte, wo Menschen verantwortlich eigene Entscheidungen treffen können. Von da aus hat die Kirche der Gesellschaft etwas zu bedeuten, was sie durch Menschen vermitteln kann, auf die man auch außerhalb der Kirche hört, ohne sich deshalb selbst in Einzelräume, Einzelteile aufzulösen. 

Es erscheint nicht länger als angebracht, dass sich Bischöfe als öffentlich auftretende Personen mit eigenständiger Verantwortung vor erwachsenen, selbstbewussten Katholiken in ihrer Ortskirche sich entlasten wollen, indem sie bei Problemen oder strittigen Angelegenheiten bei der zentralen Instanz nachfragen. Wenn diese Instanz sie an Ihre Mündigkeit erinnert und sie auf sich selbst verweist, wird dies zum Zeichen für die Außenwelt, bedeutsam für eine freiheitliche Gesellschaft, die ihre Lebendigkeit daraus schöpft, dass ihre Mitglieder nicht erwarten, dass ihnen alles vorgeschrieben und normiert wird.  

Religiös gewendet bedeutet das: Erst wer sich bereitfindet, selbst frei und verantwortlich zu entscheiden, mag erkennen, dass Gott nicht als willkürlicher Herrscher begriffen werden kann, sondern als einer, der das Wagnis eingeht, mit einem Gegenüber Beziehungen einzugehen, auch wenn er sich damit in einen unberechenbar menschlichen Bereich begibt. Ohne dieses Wagnis einer Beziehung zu bedenken, wäre es letztlich nicht gerechtfertigt, ihn als einen Gott zu begreifen, der die Liebe ist (1 Johannes 4,8). Diese Offenheit, für die Jesus Christus steht, kann sich in jeder Kirche abbilden. Diesen (mit seinem gewaltsamen Tod) teuer erkaufen Spielraum kann sie in die Gesellschaft einbringen, als ihre Deutung, ihren Begriff von Freiheitlichkeit. 

Für die Christen hat Jesus, wie Paulus schreibt, am Kreuz in seiner Person, seinem „Fleisch“, den Hass getötet, „die Mauer der Feindschaft“ niedergerissen. Hass ist die Verdrehung, Verkehrung der Liebe. Wo der Hass unschädlich gemacht wurde, wird die Liebe nicht länger niedergemacht. Jede Form von Hetze erweist sich als gotteslästerlich und menschenverachtend. Sie wird entschärft, wo Beziehungen aufgenommen werden. Kirche kann dementsprechend für alle ein Ort der Ermutigung zur Gastfreundschaft, als umgesetzte Resonanzfähigkeit, definiert werden, für Offenheit im Staat, wach für das ganz Andersartige, die anderen. Wer in öffentlichen Räumen Kreuze anbringt, sollte sich dessen bewusst sein. 

Religion lade ein, so Hartmut Rosa, sich selbst als Angesprochener zu verstehen, dem die Welt dann nicht mehr „kalt, leer und still“ vorkomme, sondern als ein Ort der Zuversicht, dass „sein Schreien, Flehen, Hoffen“ nicht ohne Gehör, ohne Antwort bleibe. Der Mensch erfahre sich jenseits aller Funktionen und Nützlichkeit als solcher, als mit seiner Seele angenommener. Die Dauerbelastung aus Beschleunigung, Stress und permanenter ökonomischer Steigerungserwartung würde jedoch, so Rosa, diese Fähigkeit, eine Antwort wahrzunehmen, in den Hintergrund treten lassen. „Es verhindert, dass wir in den Modus der Resonanzfähigkeit, ja, der Lebendigkeit hineinkommen.“ Das ist im Grunde eine gesamtgesellschaftliche Perspektive, weil sie nicht nur für einzelne, sondern auf alle zutrifft. Bei der Suche nach Wärme, Licht, Frieden und Geborgenheit, dürfte sich ein gesellschaftlicher Konsens abzeichnen.

Leute einladen, die anders denken als man selbst, auf andere zugehen, anstatt sie nur medial wahrzunehmen, braucht Kraft. Religion bietet den Raum dafür, in Ruhe eigene, authentische Antworten und damit die Fähigkeit zu finden, Verantwortung zu übernehmen. Dies gelingt, wo Zeit für persönliche und gemeinsame Einkehr von der Besinnungslosigkeit zur Besinnung führt, was wiederum für unvoreingenommene, nachdenkliche, herzliche Begegnungen aufschließt. So kann der gesellschaftliche Beitrag auch nichtreligiös interpretierbar bleiben. Religion kann plausibel machen, dass es zum Menschsein gehört, sich in andere hineinversetzen, die Welt mit ihren Augen zu sehen. 

Dieser Wert, Schlüssel zum Verständnis der Aussagen des Neuen Testaments, erscheint als klares Richtschnur für gesellschaftliches Handeln. Für ihn steht das in Deutschland am meisten in der Öffentlichkeit beachtete religiöse Fest, Weihnachten. An ihm wird ein Gott gefeiert, der es gewagt hat, Mensch zu werden, die Welt mit den Augen der Menschen zu sehen, in ihrer Haut für eine Lebensspanne unterwegs zu sein und zu sterben – und zwar ohne dabei seinem Gott-Sein etwas schuldig zu bleiben, also schuldig zu werden, vielmehr um auf diese Weise „in der Liebe bis zum Äußerten, zur Vollendung zu gehen“ (Johannes 13,1).  

Dazu gehören Mut, Kraft und Fantasie, die sich in einer anderen Eigenschaft zusammenfassen lassen, nämlich Charme. Dieses Wort bezeichnet eine besondere, aber erreichbare Gabe. Die Religion kann eine Zuflucht bieten, die nicht betäubt, sondern empfindsam macht. Sie ist der Ort, wo ich nicht verbittere, wo ich etwas empfange, das mich, unter anderem, davor bewahrt, blind zurückschlagen zu müssen wie auf mich eingeschlagen wurde. Dies gilt für das Christentum als grundlegend und zugleich eine wesentliche, ohne weiteres ins Säkulare übertragbare Voraussetzung für das Zusammenleben in einer rechtstaatlichen, freiheitlichen, pluralen Demokratie.

Stellen sich Religionsgemeinschaften der Herausforderung durch den säkularen Staat in einer offenen Gesellschaft, teilen sie sein „Wagnis“, so haben sie eine Chance, die sie für sich allein genommen, nicht hätten, nämlich die, ihre Tradition anhand dieses Anspruchs zu auf ihren wahren Gehalt zu überprüfen. Anhand dieses unbestechlichen, weil von außen gegebenen Kriteriums lässt sich beurteilen, was für dieses Wagnis förderlich ist oder zurückgestellt werden kann. Ihr Absolutes, ihre unbedingte Glaubensüberzeugung, kann nur im Relativen, im Beziehungsreichen, zum Tragen kommen. Wer das als Anbiederung an den Zeitgeist verdächtigt, muss sich zunächst einmal fragen, was er selber, als einer unter anderen, auch nichtreligiös motivierten Trägern, zu diesem Geist beizutragen hat.

Wie artikuliert sich in diesem Zusammenhang die Frage nach Recht und Liebe?

Bevor man noch weiter betrachtet, worin die Ressourcen bestehen, die die Religionen für den Rechtssaat beibringen können, und wie sie wirken, ist eine Grundfrage zu klären. Innerhalb der Religionen gibt es viele Vorschriften einander zu lieben. Der springende Punkt ist in diesem Zusammenhang, ob das nur für ihre Mitglieder oder auch für die Menschen gilt, die der Religionsgemeinschaft nicht angehören. Dies hat jede dieser Gemeinschaften selbst zu beantworten, und zwar in der Öffentlichkeit. Daran entscheidet sich ihre gesellschaftliche Bedeutsamkeit. Entweder ist ein Übersprung, eine Ausweitung des Liebensgebots möglich, ja geboten, oder nicht. Nur ihm ersteren Fall kann eine Religionsgemeinschaft dem Satz von Böckenförde entsprechen, also mit dem freiheitlichen Rechtsstaat verträglich sein. 

Der Umgang mit anderen bestimmt, wieviel Staat mit einer Gemeinschaft zu machen ist. Über das rechte Benehmen heißt es unmissverständlich in den Abschiedsreden Jesu bei Johannes 13, 34-35: „Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben. Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt.“ Da ist zu hören, dies gelte von Anfang an den christlichen Zusammenschlüssen, aber nicht über sie hinaus. Bleibt das gute Miteinander also innerhalb der Gemeinde hängen oder gelangt es ins Freie, in die offene Gesellschaft? Gilt das Gebot nur für meinesgleichen oder nicht? 

Jesus sagt dazu einmal, es sei nichts dabei, nur die zu lieben, die einen selber lieben, das könne jeder, dazu brauche es seine Weisung, sein Leben nicht (Lukas 6,32-33). Und noch radikaler weist er in der Bergpredigt (Matthäus 5,43-44) darauf hin: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen“. Diese Sätze lassen sich nicht mit scheinbar gegenläufigen Aussagen verrechnen. Sie führen über den Rahmen einer Gesinnungsgruppe hinaus und schließen, auf heute umgelegt, plural geprägte Gesellschaften ein und eine Feindseligkeit ihnen gegenüber aus. Man gesteht dem Gegner nur zu, was man auch sich und seinesgleichen zugesteht. Im Glauben an einen Gott für alle, in der Erwartung ein und desselben Gerichts, das alle in gleicher Weise beurteilen wird, kann man selbst die Feinde nur „lieben“.

Von dieser Grunderkenntnis her lohnt es sich für die Christen, die Bibel zu lesen, den ersten wie den zweiten Teil. Dazu noch ein paar Anmerkungen. 

Zentral ist das Gleichnis Jesu vom Barmherzigen Samariter (Lukas 10,25-37). Die Ausgangsfrage ist eine rechtliche. Der Gesetzeslehrer mit seinem Horizont stellt Jesus eine Norm-Frage: Wer ist mein Nächster? Denn an ihm ist das Gebot zu erfüllen ihn zu lieben. Er will wissen, ob das nur bestimmte Leute sind, Seinesgleichen, Nahestehende, oder ob das auch andere betrifft. Daraufhin erzählt Jesus das Gleichnis von dem Mann, der halberschlagen im Straßengraben liegt. Bei ihm bleibt lediglich einer stehen, der ein Herz hat, also lieben kann, dem ein Verletzter zu Herzen geht. Die aus dem engen Kreis hochrangiger Glaubensvertreter gehen vorüber, um ihre besonderen religiösen Pflichten zu erfüllen. Der sich um den Mann kümmert, ohne nach dessen Identität zu fragen, ist am Rand der Religionsgemeinschaft angesiedelt, ein Halbseidener, der nicht den vollen Glauben hat. 

Er geht auf den Mann zu, versorgt ihn gründlich und lässt ihn umfassend weiter pflegen. Er überlässt nichts dem Zufall. Jesus stellt daraufhin die Frage: Wer von denen, die vorbeikamen, ist dem Verletzten zum Nächsten geworden, hat sich zum Nächsten dieses Mannes gemacht? Die Perspektive hat sich gedreht. Nicht: Ich habe ein Gesetz, nachdem ich weiß, um wen ich mich zu kümmern habe oder nicht. Sondern: Jeder hat ein Recht darauf, ist mir recht, dass ich mich seiner annehme. Da liegt jemand, und im Graben liegen alle gleich, ungeachtet ihres Glaubens, ihrer Überzeugung. Es kann kein unwertes oder weniger wertes Leben geben, nicht vor den Menschen und schon gar nicht vor Gott. Das ist die schlichte Einsicht dieses Mannes, der sich anrühren lässt, weil er keiner engen Räson folgt, sondern mit beiden Beinen auf der Erde steht. Kein Christ kommt daran vorbei. 

Jesus wird bedrängt und schließlich hingerichtet, weil er immer wieder identitäres, partikulares Denken als eines entlarvt, das den Menschen wie Gott nicht gerecht wird. Einmal sagt er mit Bezug auf das Erste Testament: Es gab im Volk Israel sehr viele Witwen, bei denen der Prophet (Elija; Lukas 4,25-26) hätte einkehren können, aber er hat einer Witwe in Sarepta die Ehre erwiesen, also einer, die nicht so richtig dazugehörte. Damit bringt er die Identitätsversessenen unter den Gläubigen seiner Zeit zur Weißglut. Wer sich auf solche Äußerungen bezieht, kann diese Perspektive in die Gesellschaft einbringen. Es geht nicht um die Frage: Wer gehört (noch) dazu?, sondern: Wem komme ich nahe. Das Gesetz allein ist statisch, unbeweglich, unergiebig. Die Liebe, hier in der Form, zutiefst vom Leid eines anderen ergriffen zu sein, ist etwas Dynamisches, ist bewegend, eine aufbauende Ausfüllung des Raums, den der Rechtsstaat freihält.

Eine offene Demokratie kommt ohne Regeln, ohne Recht nicht aus. Religion wird heute oft als reines Regelwerk verstanden, und damit wollen viele Menschen nichts zu tun haben. Zu Recht, denn das erinnert sie an den Staat, der für sie nicht ihre gesamte Lebenswirklichkeit abdecken kann. Im Grunde verhält es sich mit der Religion ganz anders. Sie kann erst dort zur Geltung kommen, sich recht entfalten, wo man an den Regeln scheitert, und bei allem, was nicht zu regeln ist. Dazu gehören zum Beispiel das Verzeihen, oder eben auch die Barmherzigkeit des Samariters, seine Selbstständigkeit, sein Selbstvertrauen. Neben einem klaren Umgang mit Leuten die das Recht verletzen, indem sie zum Beispiel das Recht des Stärkeren ausüben, sind diese Formen und Folgen von Liebe nötig, um eine offene, plurale Gesellschaft am Leben zu erhalten. 

Diese zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr die Schwachen oder Geschwächten nicht einfach untergehen, und zwar unabhängig von ihren Überzeugungen. Vor kurzem wurde von einem SPD-Mann berichtet, der einem AfD-Mann nah dessen Herzinfarkt fachmännisch Erste Hilfe leistete und ihm das Leben rettete. Dass er da in den Medien eigens betonen musste, sein Handeln wäre eine Selbstverständlichkeit, weckt kein gutes Gefühl. Wer andere im Graben liegen lässt, kann zu einer solchen Gesellschaft nichts beitragen, mit dem ist darin kein Staat zu machen, und er hat sich seinerseits zu erklären, aus welchen Quellen, von welchen Voraussetzungen her er so handelt. 

Folgt man diesem biblischen Befund, so kann sich eine Kirche nicht nur auf sich selbst beziehen, sondern hat von Menschen zu lernen, die in ihr keine maßgebliche Rolle spielen, aber sehr wohl außerhalb von ihr oder am Rand entscheidende Signale senden. Wer so unterwegs ist hat politisch und auch religiös gesehen, von einem Partei- oder Kirchenhorizont her, zunächst kein Zuhause. Und wenn er eines hat, muss er immer wieder mit Menschen zurechtkommen, die ihr Zuhause anders oder woanders verorten. Dazu braucht es die innere Beweglichkeit und sogar Humor. Das alles ist nicht zu regeln, kann man eben nicht wie ein Recht einfordern. 

Das Recht regelt, was ein Unrecht darstellt und wie es zu ahnden ist. Die Liebe regelt nicht, die Liebe liebt. Nur, Liebe ist ein weiter Begriff mit vielen Facetten. Da klärt ein Text von Paulus (1 Korinther 13,4.8) worum es in der Liebe geht, wozu sie anregt: „Die Liebe ist langmütig, die Liebe ist gütig. Sie ereifert sich nicht, sie prahlt nicht, sie bläht sich nicht auf. Sie handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil, lässt sich nicht zum Zorn reizen, trägt das Böse nicht nach. Sie freut sich nicht über das Unrecht, sondern freut sich an der Wahrheit. Sie erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand. Die Liebe hört niemals auf.“ Daran kann man scheitern, und doch kann man nicht dahinter zurückgehen. Die Demokratie hält das Scheitern einzelner aus, und wird durch die gefährdet, die sich für sich genommen als unfehlbar betrachten. Für die Christen ist diese Liebe nicht an vorgegebene Gesinnungen, sondern an den einen Gott gebunden, in dessen Namen man nur lieben kann, weil er die Liebe ist. Dies wirkt sich auf die Ausbildung einer Einstellung aus, die der Staat nicht vorschreiben kann, aber die seiner Gestaltung förderlich ist.

Jesus vermischt nicht, was die Gottesbeziehung ausmacht und was einer staatlichen Macht zusteht, wie sich bei Lukas 20, 21-26 zeigt. „Die Spitzel fragten ihn: (…) Ist es uns erlaubt, dem Kaiser Steuer zu zahlen, oder nicht? Er aber durchschaute ihre Hinterlist und sagte zu ihnen: Zeigt mir einen Denar! Wessen Bild und Aufschrift sind darauf? Sie antworteten: Die des Kaisers. Da sagte er zu ihnen: Dann gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört! So gelang es ihnen nicht, ihn öffentlich bei einem (unüberlegten) Wort zu ertappen. Sie waren von seiner Antwort sehr überrascht und schwiegen.“ Die souveräne Antwort, die grundlegende Aussage Jesu wird traditionell als Beleg für die Berechtigung der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaft herangezogen. 

Weder kann sich die Macht auf die Gnade Gottes stützen, noch die Religion auf die Gnade der Macht. Freilich treffen sich die beiden Bereiche in ein und demselben Menschen, der zugleich Staatsbürger und zum Beispiel Christ ist. Nach christlichem Verständnis bewegen sich die Menschen, auch als Staatsbürger, in offenen Verhältnissen, in einer unabgeschlossenen Gesellschaft. Sie leben in einer Zwischenzeit, die biblisch gesehen zwischen dem ersten (bei seiner Geburt) und dem zweiten Kommen Jesu (am Ende der Zeiten) liegt. Sie gehen auf einem Zwischenweg, der sie zwischen dem Glauben und dem Tun, der Kirche und dem Staat, dem Geist und den materiellen Gütern, dem gesetzten Recht und der geschenkten Liebe hindurchführt. Diesen Umstand schildert in seiner Sprache als nachbiblisches Beispiel den Brief an Diognet, eine frühe christliche Schrift, Verfasser und Datierung sind unklar, die Überlieferung aber gesichert. Da heißt es im 5. Kapitel unter anderem:

„Die Christen sind weder durch Heimat noch durch Sprache noch durch Sitten von den übrigen Menschen unterschieden.“ Sie sind also keine besonderen, abgesonderten Menschen. „Denn sie bewohnen weder irgendwo eigene Städte noch verwenden sie eine abweichende Sprache noch führen sie ein absonderliches Leben.“ Sie haben also kein eigenes Reich, sind keine überspannte Sondergemeinschaft und alle können sie verstehen. „Wahrlich, nicht durch irgendeine Einbildung oder Träumerei vorwitziger Menschen ist ihnen diese Lehre ersonnen worden, auch machen sie sich nicht zum Kämpfer einer menschlichen Lehre wie manche andere.“ Sie brauchen sich also nichts einzubilden und schwingen sich nicht zu Partisanen einer Lehre auf. 

„Und sie bewohnen griechische und nichtgriechische Städte, wie es ein jeder zugeteilt erhalten hat.“ Sie sind also quer zu den Ethnien angesiedelt und nicht mit einem Volk zu identifizieren. „Dabei folgen sie den einheimischen Bräuchen in Kleidung, Nahrung und der übrigen Lebensweise, befolgen aber dabei die außerordentlichen und paradoxen Gesetze ihres eigenen Staatswesens.“ Das Gesetz wird hier als anders als das übliche charakterisiert. „Sie bewohnen ihr jeweiliges Vaterland, aber nur wie fremde Ansässige“ Als Fremde in ihrem eigenen Land, ihrem Nationalstaat, wie wir heute sagen würden. „Sie erfüllen alle Aufgaben eines Bürgers und erdulden alle Lasten wie Fremde; jede Fremde ist für sie Vaterland und jede Heimat ist für sie Fremde.“  

Sie nehmen also die Verantwortung von Staatsbürgern auf sich, und benehmen sich dennoch wie Fremde, sind nicht angekommen wie in einem Besitz, sondern fremd mit den Neuangekommenen aus der Fremde. So wird den Christen der Umgang mit Flüchtlingen beispielsweise hier als Chance vorgestellt, sich ihres Glaubens bewusst zu werden und sich aus Liebe selbst unter das Ausländerecht zu stellen, in den Ausnahmezustand sozusagen. Paradox ist das „eigene Gesetz ihres eigenen Staatswesens“ also, weil es das Gesetz der Liebe, das „Gesetz Christi“ ist, wie es Paulus nennt: „Einer trage die Last des anderen.“ (Galater 6, 2).

Zukunft zwischen Anspruch und Aufbruch

Diese jenem Diognet gewidmeten Empfehlungen zeichnen ein überraschendes Bild von einer Religionsgemeinschaft in der Gesellschaft, sind heute ein ermutigender Anlauf zur Beteiligung an einer freiheitlich-pluralen demokratischen Staatsordnung, in der der Souverän umsichtig vorgeht und nicht verdrossen, ängstlich, verzagt und abwehrend. Da wird sich keiner mehr fragen, ob Deutschland sich verändern soll oder nicht. Jede Hetze erscheint von vorneherein unangemessen, weil gegenstandslos, und die Frage, ob es sich in Chemnitz seinerzeit um Hetzjagden handelte als nicht sehr intelligent entlarvt, so als wäre Herze ohne Verfolgung weniger schlimm. 

Die Flüchtlinge und die Menschen aus anderen, auch religiös anderen Kulturkreisen, sind in diesem Licht ein willkommener Anlass zur Erneuerung der festgefahrenen, sich anders nur noch selbst überlassenen und damit weitgehend von allen guten Geistern verlassenen Kirchen, zum Wohl der Gesellschaft. Das ist ein vielleicht unbequemes und anstrengendes, aber ein Geschenk Gottes, religiös gesprochen. Es will freilich erkannt, zu Herzen gehend und tatkräftig umgesetzt sein.

Die Thematik wurde hier aus christlicher bzw. katholischer Perspektive skizziert, aber so, dass in den dargelegten Anforderungen und Chancen auch andere religiöse Bekenntnisse und nichtreligiöse Anschauungen sich wiedererkennen können. Die Freiheit, die sie dazu in Deutschland und anderen Ländern haben, ist eine Vor-Gabe, die in der Gesellschaft immer wieder einzulösen ist, weil sie anders verfällt. Sie ist ohne Wagnis nicht zu erhalten, man muss etwas für sie tun. Die Christen sollten nicht wähnen, sie könnten besser zu einem Staatswesen beitragen als andere, sondern selbstbewusst ihren eigenen Weg gehen. 

Auf dem dürfen sie gespannt sein, wie andere sich dieser Aufgabe entledigen und die damit verbundenen grundsätzlichen Fragen angehen. Mit ihnen können sie zum eigenen Vorteil, zur Erfüllung des eigenen Auftrags einschlägige Erfahrungen auf Gegenseitigkeit teilen. Zu den Feldern, auf denen dies derzeit schon gut möglich ist, gehören der schulische Religionsunterricht – und die Justiz-Seelsorge. Weitere Fragen, die sich wie allen Religionsgemeinschaften den Christen so mit kaum erwarteter Aktualität stellen, sind heute unter anderem die Eigenfinanzierung auf Dauer sowie die Ausbildung und Begleitung von Mitgliedern mit besonderen Aufgaben. Aufgeklärte Jugendliche lehnen Leute jedweder Religion oder Weltanschauung ab, die ihnen Angst machen, mit ihren Ängsten spielen oder sich ihrer bedienen wollen. Im offenen, freiheitlichen, weil angstfreien Erfahrungsaustausch liegt die Zukunft, und darauf kann man sich nur freuen." 

Berichte

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